remonstrieren

remonstrieren
re|mons|trie|ren auch: re|monst|rie|ren 〈V. intr.; hat; veraltetGegenvorstellungen entwickeln, Einwände geltend machen, Widerspruch erheben ● gegen etwas \remonstrieren [<lat. re... „gegen“ + monstrare „zeigen“]

* * *

re|mons|trie|ren <sw. V.; hat [mlat. remonstrare] (Rechtsspr. veraltet): Einwände erheben, Gegenvorstellungen machen: Keine Verteidigung kann dagegen r. (Tucholsky, Zwischen 72); ∙ Kaum ein paar (= Vögel) hat er auf mein inständiges Bitten hier oben leben lassen, und just nicht die besten. - Ihr solltet ihm r. (Goethe, Die Vögel).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Remonstrieren — (lat.), Gegenvorstellung machen; Remonstránz, Remonstratiōn, Gegenvorstellung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Remonstrieren — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… …   Deutsch Wikipedia

  • remonstrieren — re|mons|trie|ren <aus gleichbed. mlat. remonstrare> (veraltet) Einwände erheben, Gegenvorstellungen machen (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • remonstrieren — re|mons|t|rie|ren <mittellateinisch> (Rechtssprache Einwände erheben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Remonstration — Re|mons|tra|ti|on auch: Re|monst|ra|ti|on 〈f. 20; Rechtsw.; veraltet〉 Gegenvorstellung, Einwand, Widerspruch [→ remonstrieren] * * * Remonstration   [mittellateinisch], die Gegenvorstellung. * * * Re|mons|tra|ti|on, die; , en [mlat. remonstratio …   Universal-Lexikon

  • Hans Erwin von Spreti-Weilbach — (um 1933). Hans Erwin Karl Ernst Martin Graf von Spreti Weilbach (* 24. September 1908 in Karlsruhe; † 30. Juni 1934 in Stadelheim, manchmal auch Hans Joachim Graf von Spreti Weilbach)[1] war ein deutscher Politiker (NSDAP) und in führender… …   Deutsch Wikipedia

  • Remonstration — Eine Remonstration (von lateinisch remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 36 BeamtStG, ehemals… …   Deutsch Wikipedia

  • Remonstrationspflicht — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Remonstrationsrecht — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Weisung — Unter Weisung versteht man eine verbindliche, befehlsähnliche Aufforderung In speziellen Bereichen umfasst das: im Arbeitsrecht eine Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das die Pflichten des Arbeitnehmers konkretisiert. In… …   Deutsch Wikipedia

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